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Zusatzversicherung und Medikamente:

Die Grundversicherung deckt diejenigen Medikamente, welche in der sog. Spezialitätenliste des Bundesamtes für Gesundheit aufgeführt sind. Wollen Sie, dass die Krankenversicherung Medikamente ausserhalb dieser Liste übernimmt, müssen Sie dafür eine Zusatzversicherung abschliessen. Diese deckt je nach Vertrag ein Teil  (z.B. 50%) oder alle Kosten. Je nach Zusatzversicherung ist zudem der jährliche Deckungsbeitrag limitiert (z.B. auf 1000.- pro Jahr).

unser Tipp: Ihre Medikamentenbezüge sind bei uns in der Apotheke gespeichert. Wir können Ihnen mit wenig Aufwand sagen, ob Sie Medikamente beziehen, die nur von der Zusatzversicherung bezahlt werden.

Negative Liste (=sog. LPPV)

Die Krankenversicherungen erstellen ein Liste, die weder von der Grund- wie auch von der Zusatzversicherung bezahlt werden. In der Liste finden sich zum Beispiel viele Vitaminpräparate, aber auch die Anti-Baby-Pille.

unser Tipp: Erkundigen Sie sich beim Abschluss der Versicherung genau, welche Medikamente nicht übernommen werden.

Spezialfall Assura und Supra

Die Krankenversicherungen Assura und Supra bieten beiden in Basel kostengünstige Prämien an. Dafür sie ihre Dienstleistungen im Vergleich zu anderen Krankenversicherungen reduziert. Für die Apotheke bedeutet dies zum Beispiel, dass wir ihr Rezept nicht direkt abrechnen können. In der Praxis bedeutet dies: Sie müssen die Medikamente, welche Sie auf Rezept beziehen, bei uns in der Apotheke bezahlen und den Kassenbeleg mit dem Rezept zusammen bei der Assura und der Supra einreichen. Diese werden Ihnen dann, je nach Kasse in ca. 30 Tagen,  den ihnen zustehenden Betrag überweisen.

unser Tipp: Lassen Sie sich nicht von den günstigen Prämien verleiten! Die Prämieneinsparung erkaufen sie sich durch einen grossen persönlichen administrativen Aufwand. Chronisch Kranke legen zudem einen grossen Betrag über längere Zeit aus.